Geschäft nach Ladenschluss
Welche Zugänge und Räume bleiben nach Geschäftsschluss ungenutzt? Wir stimmen Melderbereiche und den täglichen Scharf-/Unscharf-Ablauf darauf ab.
ZUGÄNGE · RÄUME · BEDIENUNG
Welche Zugänge sollen erfasst werden? Welche Räume werden genutzt, wenn andere Bereiche bereits abgesichert sind? Wir planen Ajax Komponenten, Bedienung und Montage passend zu diesen Alltagssituationen.
KOMPONENTEN VERSTÄNDLICH ERKLÄRT
| Baustein | Aufgabe im geplanten System | Wichtig bei der Auswahl |
|---|---|---|
| Zentrale / Hub | Verwaltet die unterstützten Geräte und verarbeitet Meldungen. | Unterstützte Melder, Kommunikationswege und vorhandene Infrastruktur. |
| Öffnungsmelder | Erfasst das Öffnen geeigneter Türen oder Fenster; beispielsweise mit passenden DoorProtect-Modellen. | Bauform, Montageposition und die genaue Geräteausführung. |
| Bewegungsmelder | Erfasst Bewegungen in einem geplanten Bereich; beispielsweise mit passenden MotionProtect-Modellen. | Sichtbereich, Nutzung des Raums und mögliche Störeinflüsse. |
| Bedienung / Sirene | Ermöglicht unterstützte Bedienfunktionen und die geplante Signalisierung. | Wer die Anlage nutzt und welche Benachrichtigungen und Abläufe gewünscht sind. |
DEIN ALLTAG ALS AUSGANGSPUNKT
Welche Zugänge und Räume bleiben nach Geschäftsschluss ungenutzt? Wir stimmen Melderbereiche und den täglichen Scharf-/Unscharf-Ablauf darauf ab.
Wenn Büro, Lager oder andere Räume unterschiedlich genutzt werden, besprechen wir die gewünschte Aufteilung und prüfen die passenden Systemfunktionen.
Nenne Hub-Modell und vorhandene Geräte. Daraus ergibt sich, welche Komponenten ergänzt werden können und welche Montagepositionen sinnvoll sind.
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Eine kurze Beschreibung reicht für den Anfang. Wir klären gemeinsam, welche Informationen und Leistungen für dein Anliegen benötigt werden.
Die Kompatibilität hängt unter anderem vom Hub und der jeweiligen Geräteausführung ab. Wir prüfen die konkrete Zusammenstellung.
Laufende Überwachung oder die Einbindung eines Sicherheitsdienstes sind gesonderte Leistungen. Sie sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.